Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Anwesend: 14, Persönlich beteiligt: 0

Beschluss

 

Der Gemeinderat beschließt aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung die nachfolgende Haushaltssatzung 2022 und den Haushaltsplan mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlussziffern sowie den Stellenplan:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt. Er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je                             12.967.690 €

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je                  15.286.031 €

ab.

 

§2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnamen wird auf 0 € festgesetzt.

 

§3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0 € festgesetzt.

 

§4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wir folgt festgesetzt:

Grundsteuer für Land- und Forstwirtschaft (A)                                                          360 v. H.

Grundsteuer für sonstige Grundstücke (B)                                                                360 v. H.

Gewerbesteuer                                                                                                           340 v. H.

 

§5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 600.000 € festgesetzt.

 

§6

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft.

 

 

 

Der Beschluss vom 25.04.2022 wird hiermit aufgehoben.

 

 


Gemeinderatsmitglied R. Kern abwesend.