Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 8, Persönlich beteiligt: 1

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. Von den Festsetzungen A.4.1 (Baufenster) und A.6.1 (Firstrichtung) des Bebauungsplanes „St.-Christophorus-Straße“ wird befreit. Aufgrund nachbarschützender Rechte, bedingt durch die Drehung der Firstrichtung darf der Dachüberstand max. 30 cm betragen.


Ausschussmitglied J. Widhopf hat an Beratung und Beschluss nicht mitgewirkt.