Sitzung: 07.03.2022 BPA/081/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8, Persönlich beteiligt: 0
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt unter der Bedingung, dass eine Teilprivilegierung nach § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 4 BauGB vorliegt, nur maximal zwei Wohneinheiten entstehen, und die Erweiterung dem Eigenbedarf entsprechend im Verhältnis zum Bestand steht, sowohl hinsichtlich der baulichen Erweiterung als auch der Wohnflächen.