Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

Beschluss

 

1.    Die Festsetzung D 6.1 wird wie folgt geändert:

Es sind nur offene, sockellose Einfriedungen bis zu einer max. Höhe von 1,10 m zulässig.

Zur Gewährleistung der Durchlässigkeit der Einfriedungen für Kleintiere (z.B. Igel) ist zwischen Unterkante Zaun und Oberkante Erdreich/befestigte Fläche ein mind. 10 cm breiter Bodenabstand auf voller Länge der Einfriedung einzuhalten. Alternativ kann bei der Errichtung eines Zauns ohne Bodenabstand an jeder Grundstücksseite je 10 m laufender Einfriedungslänge ein Durchlass von mindestens 0,5 m ausgeführt werden. Mauern und Gabionen sind unzulässig.

 

Einstimmig beschlossen     Ja 8  Nein 0 

 

2.    Die Festsetzung D 8.1 wird wie folgt geändert:

… geschnittene Hecken dürfen max. 1,80 m hoch sein. …

 

Einstimmig beschlossen     Ja 8  Nein 0 

 

3.    Der Ausschuss billigt den Entwurf des Bebauungsplans „Ortsmitte Großnöbach“ vom 17.05.2021 mit allen beschlossenen Änderungen.