Beschluss
1. Die Festsetzung D 6.1 wird wie folgt geändert:
Es sind nur offene, sockellose Einfriedungen bis zu einer max. Höhe von
1,10 m zulässig.
Zur Gewährleistung der Durchlässigkeit der Einfriedungen für Kleintiere
(z.B. Igel) ist zwischen Unterkante Zaun und Oberkante Erdreich/befestigte
Fläche ein mind. 10 cm breiter Bodenabstand auf voller Länge der Einfriedung
einzuhalten. Alternativ kann bei der Errichtung eines Zauns ohne Bodenabstand
an jeder Grundstücksseite je 10 m laufender Einfriedungslänge ein Durchlass von
mindestens 0,5 m ausgeführt werden. Mauern und Gabionen sind unzulässig.
Einstimmig
beschlossen Ja 8 Nein 0
2. Die Festsetzung D 8.1 wird wie folgt geändert:
… geschnittene Hecken
dürfen max. 1,80 m hoch sein. …
Einstimmig beschlossen Ja 8
Nein 0
3. Der Ausschuss billigt den Entwurf des Bebauungsplans „Ortsmitte Großnöbach“ vom 17.05.2021 mit allen beschlossenen Änderungen.