Sitzung: 01.03.2021 BPA/068/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8, Persönlich beteiligt: 0
Beschlussvorschlag
1.
Sämtliche
Zufahrten und die Stellplätze sind in wasserdurchlässiger Weise auszuführen um
die Durchlässigkeit dauerhaft sicherzustellen.
2.
Das
auf dem Grundstück anfallende Niederschlagswasser darf nicht auf öffentliche
Verkehrsflächen geleitet werden.
3.
Mit
Einreichung eines Bauantrages sind Höhenmeterangaben ü.NN der neuen Gebäude und
der Umgebungsbebauung anzugeben.
4.
Die
Darstellung und Ausführungsart der versiegelten Nebenflächen sind mittels Freiflächengestaltungsplan
anzugeben.
5.
Bei
Einreichung eines Bauantrages ist das Haus DH1 nach Süden zu verschieben, um
die Abstandsflächen einzuhalten, oder eine Abstandflächenübernahmeerklärung
beizufügen.
Die Kosten für eine
eventuelle Bordsteinabsenkung in der Ostendstraße sind vom Bauherrn zu tragen.
Gemäß Art. 51 BayBO
ist der Entwurfsverfasser für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen
Vorschriften verantwortlich.
Weitere Auflagen
bleiben dem Baugenehmigungsverfahren vorbehalten.