Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8, Persönlich beteiligt: 0

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Planungsausschuss stimmt dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von zwei Doppelhäusern in eingereichter Form unter folgenden Voraussetzungen zu:

1.    Sämtliche Zufahrten und die Stellplätze sind in wasserdurchlässiger Weise auszuführen um die Durchlässigkeit dauerhaft sicherzustellen.

2.    Das auf dem Grundstück anfallende Niederschlagswasser darf nicht auf öffentliche Verkehrsflächen geleitet werden.

3.    Mit Einreichung eines Bauantrages sind Höhenmeterangaben ü.NN der neuen Gebäude und der Umgebungsbebauung anzugeben.

4.    Die Darstellung und Ausführungsart der versiegelten Nebenflächen sind mittels Freiflächengestaltungsplan anzugeben.

5.    Bei Einreichung eines Bauantrages ist das Haus DH1 nach Süden zu verschieben, um die Abstandsflächen einzuhalten, oder eine Abstandflächenübernahmeerklärung beizufügen.

Die Kosten für eine eventuelle Bordsteinabsenkung in der Ostendstraße sind vom Bauherrn zu tragen.

Gemäß Art. 51 BayBO ist der Entwurfsverfasser für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften verantwortlich.

Weitere Auflagen bleiben dem Baugenehmigungsverfahren vorbehalten.