Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Anwesend: 18, Persönlich beteiligt: 0

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt  auf Grund der aktuellen Rechtsprechung und der daraufhin  geänderten Rechtslage, die „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ neu zu erlassen unter Hinweis auf die seit 01.01.2021 geltende Ermächtigungsgrundlage.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Verordnung mit gleichem Inhalt wie die am 21.12.2020 vom Gemeinderat beschlossene Verordnung neu auszufertigen und den Text lediglich im Einleitungssatz unter Hinweis auf den „Art. 51 Abs. 4 und 5 Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Oktober 1981 (BayRS 91-1-B), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2020 (GVBl. S. 683)“ abzuändern. Die Verordnung vom 22.12.2020 tritt mit öffentlicher Bekanntmachung der neuen Verordnung außer Kraft.