Sitzung: 03.03.2021 /011/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Anwesend: 4, Persönlich beteiligt: 0
Beschluss
Die Schulverbandsversammlung beschließt, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde (soweit erforderlich), nachfolgende Haushaltssatzung 2021 zu erlassen und den Haushaltsplan mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen nebst Anlagen (u.a. Stellenplan) aufzustellen.
Haushaltssatzung des Schulverbandes Fahrenzhausen
für das Haushaltsjahr 2021
Aufgrund des Art. 9 Abs. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes
und des Art. 40 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in
Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband
Fahrenzhausen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und
Ausgaben mit je 662.050
€
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und
Ausgaben mit je 245.929
€
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im
Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
a)
Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen im
Verwaltungshaushalt nicht gedeckten Bedarfs, der nach den einschlägigen Bestimmungen
auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt werden soll (Verwaltungsumlage),
wird auf € 546.850 festgesetzt (Umlagesoll).
b)
Eine Investitionsumlage wird nicht festgesetzt.
c)
Die Verbandsschule wurde am 01. Oktober 2020 von
insgesamt 183 Schülern (ohne Gastschüler) besucht. Für die Bemessung der
Schulverbandsumlage nach der Schülerzahl beträgt der Betrag je Schüler im
Verwaltungshaushalt € 2.998,25.
§ 5
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan werden nicht beansprucht.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.