Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Anwesend: 4, Persönlich beteiligt: 0

Beschluss

Die Schulverbandsversammlung beschließt, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde (soweit erforderlich), nachfolgende Haushaltssatzung 2021 zu erlassen und den Haushaltsplan mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen nebst Anlagen (u.a. Stellenplan) aufzustellen.

 

Haushaltssatzung des Schulverbandes Fahrenzhausen

für das Haushaltsjahr 2021

 

Aufgrund des Art. 9 Abs. 9 des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes und des Art. 40 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Schulverband Fahrenzhausen folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

            in den Einnahmen und Ausgaben mit je                                             662.050 €

im Vermögenshaushalt

            in den Einnahmen und Ausgaben mit je                                             245.929 €

 

§ 2

 

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

a)    Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen im Verwaltungshaushalt nicht gedeckten Bedarfs, der nach den einschlägigen Bestimmungen auf die Mitglieder des Schulverbandes umgelegt werden soll (Verwaltungsumlage), wird auf € 546.850 festgesetzt (Umlagesoll).

b)    Eine Investitionsumlage wird nicht festgesetzt.

c)    Die Verbandsschule wurde am 01. Oktober 2020 von insgesamt 183 Schülern (ohne Gastschüler) besucht. Für die Bemessung der Schulverbandsumlage nach der Schülerzahl beträgt der Betrag je Schüler im Verwaltungshaushalt € 2.998,25.

 

§ 5

 

Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht.

 

§ 6

 

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2021 in Kraft.