Nachtrag: 27.01.2021

Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Anwesend: 18, Persönlich beteiligt: 0

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt nachfolgende

 

Satzung zur 11. Änderung der

„Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der von der Gemeinde Fahrenzhausengeführten Kindertageseinrichtungen im Gemeindegebiet“

(Kindertageseinrichtungen - Gebührensatzung)

 

§ 1

§ 7a Abs. 1 Spiegelstrich 3 der „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der von der Gemeinde Fahrenzhausengeführten Kindertageseinrichtungen im Gemeindegebiet“ (Kindertageseinrichtungen - Gebührensatzung) in der Fassung der 9. und 10. Änderungssatzung

erhält folgende Fassung:

-          für Kinder, welche nach 2019 das 3. Lebensjahr vollenden, ab 01.09. des jeweiligen Kalenderjahres, in welchem das Kind 3 Jahre alt wird.

 

§ 2

Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.03.2021 in Kraft.