Nachtrag: 27.01.2021
Sitzung: 01.02.2021 GR/119/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Anwesend: 18, Persönlich beteiligt: 0
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt nachfolgende
Satzung zur 11. Änderung der
„Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der von der
Gemeinde Fahrenzhausengeführten Kindertageseinrichtungen im Gemeindegebiet“
(Kindertageseinrichtungen - Gebührensatzung)
§ 1
§ 7a Abs. 1 Spiegelstrich 3 der „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der von der
Gemeinde Fahrenzhausengeführten Kindertageseinrichtungen im Gemeindegebiet“
(Kindertageseinrichtungen - Gebührensatzung) in der Fassung der 9. und 10.
Änderungssatzung
erhält folgende Fassung:
-
für
Kinder, welche nach 2019 das 3. Lebensjahr vollenden, ab 01.09. des jeweiligen
Kalenderjahres, in welchem das Kind 3 Jahre alt wird.
§ 2
Diese Satzung tritt mit Wirkung vom 01.03.2021 in Kraft.