Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Anwesend: 18, Persönlich beteiligt: 0

Beschluss

Der Gemeinderat Fahrenzhausen ändert die bestehende Geschäftsordnung der Gemeinde Fahrenzhausen vom 15.05.2020 wie folgt.

 

1.

§ 18 der Geschäftsordnung der Gemeinde Fahrenzhausen erhält folgende Fassung:

 

§ 18 Rechtsstellung, Aufgaben

 

(1) Ortssprecher sind ehrenamtlich tätige Gemeindebürger mit beratenden Aufgaben. Sofern durch die angesetzten Tagesordnungspunkte Belange ihres Ortsbereiches berührt sind, haben Sie das Recht, an diesen Tagesordnungspunkten der Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse mit beratender Stimme teilzunehmen und Anträge zu stellen.

 

(2) Ortsbeauftragte sind ehrenamtlich tätige Gemeindebürger. Sofern durch die angesetzten Tagesordnungspunkte Belange ihres Ortsbereiches berührt sind, wird der jeweilige Ortsbeauftragte zu den betreffenden Tagesordnungspunkten geladen und angehört.

 

(3) Ortssprecher und Ortsbeauftragte werden zu den entsprechenden Sitzungen eingeladen. Die Einladung erfolgt schriftlich oder mit schriftlichem Einverständnis elektronisch unter Beifügung der Tagesordnung und weiterer Unterlagen der öffentlichen Sitzung. Sofern Tagesordnungspunkte im nichtöffentlichen Teil von den Belangen der Ortschaft berührt sind, wird im Einladungsschreiben gesondert darauf hingewiesen. Bei der Einladung ist grundsätzlich auch die für den Gemeinderat festgelegte Ladungsfrist einzuhalten. Bei schriftlicher Zustellung der Ladung genügt die Aufgabe zur Post 4 Tage vor der Sitzung bzw. 3 Tage vor der Sitzung bei verkürzter Ladungsfrist in dringenden Fällen, wobei Ladungstag und Sitzungstag bei der Berechnung der Frist nicht mitgerechnet werden.

Der Gemeinderat legt in jedem Einzelfall zu Beginn des Tagesordnungspunktes fest, ob der Ortsbeauftragte beratende Funktion hat oder nur zur Aufklärung des Sachverhaltes angehört wird.

 

2.

Diese Änderung tritt mit Wirkung vom 01.03.2021 in Kraft.