Sitzung: 11.01.2021 GR/118/2021
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Anwesend: 18, Persönlich beteiligt: 0
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Verlängerung der Übergangsfrist des § 2b UStG um weitere 2 Jahre zur Kenntnis und beschließt die Optionserklärung bis zum 31.12.2022 zu verlängern.