Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8, Persönlich beteiligt: 0

Beschluss

Der Bau- und Planungsausschuss stimmt dem nun vorliegenden Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit zwei Stellplätzen unter der Voraussetzung zu, dass das Leitungsrecht bezüglich Schmutzwasserableitung zu Lasten der Fl.-Nr. 472, Gem. Großnöbach, und zu Gunsten der Fl.-Nr. 472/4, Gem. Großnöbach, notariell gesichert wird.

Wir weisen auf die Einhaltung der Vorschriften der Bayerischen Bauordnung (BayBO) zu den Abstandsflächen hin. Gemäß Art. 51 BayBO ist der Entwurfsverfasser für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften verantwortlich. Das auf dem Grundstück anfallende Niederschlagswasser darf nicht auf öffentliche Verkehrsflächen geleitet werden. Sämtliche Zufahrten und die Stellplätze sind in wasserdurchlässiger Weise auszuführen um die Durchlässigkeit dauerhaft sicherzustellen.