Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8, Persönlich beteiligt: 0

Beschluss

Der Bau- und Planungsausschuss stimmt der Neuerrichtung eines Ausstellungsgebäudes mit einer darüberliegenden Wohneinheit mit folgenden Auflagen zu.

-       Sämtliche Zufahrten und die Stellplätze sind in wasserdurchlässiger Weise auszuführen um die Durchlässigkeit dauerhaft sicherzustellen.

-       Das auf dem Grundstück anfallende Niederschlagswasser darf nicht auf öffentliche Verkehrsflächen geleitet werden, dieses hat auf dem Baugrundstück zu versickern.

Die Kosten für den neu zu errichtenden Schmutzwasserhausanschluss sind vom Bauherrn zu tragen.

Wir weisen auf die Einhaltung der Vorschriften der Bayerischen Bauordnung (BayBO) zu den Abstandsflächen hin. Gemäß Art. 51 BayBO ist der Entwurfsverfasser für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften verantwortlich.