Sitzung: 07.12.2020 BPA/064/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8, Persönlich beteiligt: 0
Beschluss
Der
Bau- und Planungsausschuss stimmt dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung
eines Betriebsleiterwohnhauses und dem Neubau von landwirtschaftlichen Hallen
zur Gründung einer neuen Bio-Hofstelle im Außenbereich unter den Voraussetzungen
zu, dass eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nachgewiesen werden
kann und der Landkreis bereit ist, im Zuge der Sanierung der Kreisstraße FS 6
die benötigten Leerrohre und/oder Leitungen miteinzubauen. Die
Erschließungskosten für das privilegierte Vorhaben im Außenbereich sind vom
Bauherrn zu tragen und mittels einer Kostenübernahmevereinbarung dingfest zu
machen.
Mit
Einreichung eines Bauantrages sind Höhenmeterangaben ü.NN der neuen Gebäude und
der Umgebungsbebauung anzugeben. Wir weisen auf die Einhaltung der Vorschriften
der Bayerischen Bauordnung (BayBO) zu den Abstandsflächen hin. Gemäß Art. 51
BayBO ist der Entwurfsverfasser für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen
Vorschriften verantwortlich. Das auf dem Grundstück anfallende Niederschlagswasser
darf nicht auf öffentliche Verkehrsflächen geleitet werden, dieses hat auf dem
Baugrundstück zu versickern. Sämtliche Zufahrten und die Stellplätze sind in
wasserdurchlässiger Weise auszuführen um die Durchlässigkeit dauerhaft
sicherzustellen.
Weitere
Auflagen bleiben dem Baugenehmigungsverfahren vorbehalten.