Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8, Persönlich beteiligt: 0

Beschluss

Der Bau- und Planungsausschuss stimmt dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Betriebsleiterwohnhauses und dem Neubau von landwirtschaftlichen Hallen zur Gründung einer neuen Bio-Hofstelle im Außenbereich unter den Voraussetzungen zu, dass eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB nachgewiesen werden kann und der Landkreis bereit ist, im Zuge der Sanierung der Kreisstraße FS 6 die benötigten Leerrohre und/oder Leitungen miteinzubauen. Die Erschließungskosten für das privilegierte Vorhaben im Außenbereich sind vom Bauherrn zu tragen und mittels einer Kostenübernahmevereinbarung dingfest zu machen.

 

Mit Einreichung eines Bauantrages sind Höhenmeterangaben ü.NN der neuen Gebäude und der Umgebungsbebauung anzugeben. Wir weisen auf die Einhaltung der Vorschriften der Bayerischen Bauordnung (BayBO) zu den Abstandsflächen hin. Gemäß Art. 51 BayBO ist der Entwurfsverfasser für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften verantwortlich. Das auf dem Grundstück anfallende Niederschlagswasser darf nicht auf öffentliche Verkehrsflächen geleitet werden, dieses hat auf dem Baugrundstück zu versickern. Sämtliche Zufahrten und die Stellplätze sind in wasserdurchlässiger Weise auszuführen um die Durchlässigkeit dauerhaft sicherzustellen.

Weitere Auflagen bleiben dem Baugenehmigungsverfahren vorbehalten.