Sitzung: 09.11.2020 BPA/063/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 8, Persönlich beteiligt: 1
Beschluss
Der Bau- und Planungsausschuss stimmt dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in eingereichter Form zu.
Mit
Einreichung eines Bauantrages sind Höhenmeterangaben ü.NN der neuen Gebäude und
der Umgebungsbebauung anzugeben. Wir weisen auf die Einhaltung der Vorschriften
der Bayerischen Bauordnung (BayBO) zu den Abstandsflächen hin. Gemäß Art. 51
BayBO ist der Entwurfsverfasser für die Einhaltung der öffentlich rechtlichen
Vorschriften verantwortlich. Das auf dem Grundstück anfallende
Niederschlagswasser darf nicht auf öffentliche Verkehrsflächen geleitet werden.
Sämtliche Zufahrten und die Stellplätze sind in wasserdurchlässiger Weise
auszuführen um die Durchlässigkeit dauerhaft sicherzustellen.
Weitere
Auflagen bleiben dem Baugenehmigungsverfahren vorbehalten.