Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 8, Persönlich beteiligt: 1

Beschluss

Der Bau- und Planungsausschuss stimmt dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten und eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in eingereichter Form zu.

 

Mit Einreichung eines Bauantrages sind Höhenmeterangaben ü.NN der neuen Gebäude und der Umgebungsbebauung anzugeben. Wir weisen auf die Einhaltung der Vorschriften der Bayerischen Bauordnung (BayBO) zu den Abstandsflächen hin. Gemäß Art. 51 BayBO ist der Entwurfsverfasser für die Einhaltung der öffentlich rechtlichen Vorschriften verantwortlich. Das auf dem Grundstück anfallende Niederschlagswasser darf nicht auf öffentliche Verkehrsflächen geleitet werden. Sämtliche Zufahrten und die Stellplätze sind in wasserdurchlässiger Weise auszuführen um die Durchlässigkeit dauerhaft sicherzustellen.

Weitere Auflagen bleiben dem Baugenehmigungsverfahren vorbehalten.