Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8, Persönlich beteiligt: 0

Beschluss

Der Bau- und Planungsausschuss stimmt den Antrag auf Vorbescheid unter folgenden Voraussetzungen grundsätzlich zu:

 

1.    Mit Einreichung eines Bauantrages sind Höhenmeterangaben ü.NN der neuen Gebäude und der Umgebungsbebauung anzugeben.

2.    Mit dem Antrag sind die versiegelten Flächen mit Versiegelungsgrad gemäß dem Vorbescheid anzugeben.

3.    Es ist ein Freiflächengestaltungsplan zu erstellen, in dem eine ausreichende Ortsrandbegrünung dargestellt ist.

4.    Das Vorhaben muss sich nach § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.

5.    Das auf dem Grundstück anfallende Niederschlagswasser darf nicht auf öffentliche Verkehrsflächen geleitet werden.

6.    Sämtliche Zufahrten und die Stellplätze sind in wasserdurchlässiger Weise auszuführen um die Durchlässigkeit dauerhaft sicherzustellen.

 

Weitere Auflagen bleiben dem Baugenehmigungsverfahren vorbehalten. Wir weisen auf die Einhaltung der Vorschriften der Bayerischen Bauordnung (BayBO) zu den Abstandsflächen hin. Gemäß Art. 51 BayBO ist der Entwurfsverfasser für die Einhaltung der öffentlich rechtlichen Vorschriften verantwortlich.