Sitzung: 21.09.2020 BPA/061/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8, Persönlich beteiligt: 0
Beschluss
Der
Bau- und Planungsausschuss stimmt den Antrag auf Vorbescheid unter folgenden
Voraussetzungen grundsätzlich zu:
1.
Mit
Einreichung eines Bauantrages sind Höhenmeterangaben ü.NN der neuen Gebäude und
der Umgebungsbebauung anzugeben.
2.
Mit
dem Antrag sind die versiegelten Flächen mit Versiegelungsgrad gemäß dem
Vorbescheid anzugeben.
3.
Es
ist ein Freiflächengestaltungsplan zu erstellen, in dem eine ausreichende
Ortsrandbegrünung dargestellt ist.
4.
Das
Vorhaben muss sich nach § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung
einfügen.
5.
Das
auf dem Grundstück anfallende Niederschlagswasser darf nicht auf öffentliche
Verkehrsflächen geleitet werden.
6.
Sämtliche
Zufahrten und die Stellplätze sind in wasserdurchlässiger Weise auszuführen um
die Durchlässigkeit dauerhaft sicherzustellen.
Weitere
Auflagen bleiben dem Baugenehmigungsverfahren vorbehalten. Wir weisen auf die
Einhaltung der Vorschriften der Bayerischen Bauordnung (BayBO) zu den
Abstandsflächen hin. Gemäß Art. 51 BayBO ist der Entwurfsverfasser für die
Einhaltung der öffentlich rechtlichen Vorschriften verantwortlich.