Sitzung: 07.09.2020 BPA/060/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7, Persönlich beteiligt: 0
Beschluss
Der
Bau- und Planungsausschuss lehnt den Antrag auf Vorbescheid ab, weil sich das
Bauvorhaben hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung insbesondere der Höhe
(E+1+D) und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, nicht in die
Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
Einer
Abweichung bezüglich des fehlenden Abstandes zum Nachbargrundstück mit der
Fl.-Nr. 168/9, Gem. Fahrenzhausen, wird nicht zugestimmt.
Das
Bauvorhaben wäre hinsichtlich seiner Art der Nutzung (Wohnen)
bauplanungsrechtlich zulässig. Das Maß der baulichen Nutzung hinsichtlich der
Höhe, der Abmessungen der baulichen Anlage und der Grundstücksflächen, welche
überbaut werden sollen sind bauplanungsrechtlich nicht zulässig.
Die
bauplanungsrechtliche Erschließung für das Baugrundstück ist gesichert. Eine
Beeinträchtigung des Ortsbildes ist derzeit nicht erkennbar.