Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7, Persönlich beteiligt: 0

Beschluss

Der Bau- und Planungsausschuss lehnt den Antrag auf Vorbescheid ab, weil sich das Bauvorhaben hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung insbesondere der Höhe (E+1+D) und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Einer Abweichung bezüglich des fehlenden Abstandes zum Nachbargrundstück mit der Fl.-Nr. 168/9, Gem. Fahrenzhausen, wird nicht zugestimmt.

Das Bauvorhaben wäre hinsichtlich seiner Art der Nutzung (Wohnen) bauplanungsrechtlich zulässig. Das Maß der baulichen Nutzung hinsichtlich der Höhe, der Abmessungen der baulichen Anlage und der Grundstücksflächen, welche überbaut werden sollen sind bauplanungsrechtlich nicht zulässig.

Die bauplanungsrechtliche Erschließung für das Baugrundstück ist gesichert. Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes ist derzeit nicht erkennbar.