Sitzung: 07.09.2020 BPA/060/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7, Persönlich beteiligt: 0
Beschluss
Der Bau- und Planungsausschuss stimmt dem Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport unter der Voraussetzung zu, dass der vorgesehene Grundstückstausch im Einfahrtsbereich zur Garage vollzogen wird. Ansonsten ist die Zufahrt nicht gesichert.
Wir
weisen auf die Einhaltung der Vorschriften der Bayerischen Bauordnung (BayBO)
zu den Abstandsflächen hin. Gemäß Art. 51 BayBO ist der Entwurfsverfasser für
die Einhaltung der öffentlich rechtlichen Vorschriften verantwortlich. Das auf
dem Grundstück anfallende Niederschlagswasser darf nicht auf öffentliche
Verkehrsflächen geleitet werden. Sämtliche Zufahrten und die Stellplätze sind
in wasserdurchlässiger Weise auszuführen um die Durchlässigkeit dauerhaft
sicherzustellen.