Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7, Persönlich beteiligt: 0

Beschluss

Der Bau- und Planungsausschuss stimmt dem Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport unter der Voraussetzung zu, dass der vorgesehene Grundstückstausch im Einfahrtsbereich zur Garage vollzogen wird. Ansonsten ist die Zufahrt nicht gesichert.

Wir weisen auf die Einhaltung der Vorschriften der Bayerischen Bauordnung (BayBO) zu den Abstandsflächen hin. Gemäß Art. 51 BayBO ist der Entwurfsverfasser für die Einhaltung der öffentlich rechtlichen Vorschriften verantwortlich. Das auf dem Grundstück anfallende Niederschlagswasser darf nicht auf öffentliche Verkehrsflächen geleitet werden. Sämtliche Zufahrten und die Stellplätze sind in wasserdurchlässiger Weise auszuführen um die Durchlässigkeit dauerhaft sicherzustellen.