Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8, Persönlich beteiligt: 0

Beschluss

Der Bau- und Planungsausschuss stimmt dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Doppelhauses mit zwei Carports zu.

Mit Einreichung eines Bauantrages sind Höhenmeterangaben ü.NN der neuen Gebäude und der Umgebungsbebauung anzugeben und die Darstellung und Ausführungsart der versiegelten Flächen im Freiflächengestaltungsplan.

Das Vorhaben muss sich nach § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.

Wir weisen auf die Einhaltung der Vorschriften der Bayerischen Bauordnung (BayBO) zu den Abstandsflächen hin. Gemäß Art. 51 BayBO ist der Entwurfsverfasser für die Einhaltung der öffentlich rechtlichen Vorschriften verantwortlich.

Das auf dem Grundstück anfallende Niederschlagswasser darf nicht auf öffentliche Verkehrsflächen geleitet werden.

Sämtliche Zufahrten und die Stellplätze sind in wasserdurchlässiger Weise auszuführen um die Durchlässigkeit dauerhaft sicherzustellen.

Weitere Auflagen bleiben dem Baugenehmigungsverfahren vorbehalten.