Sitzung: 27.07.2020 BPA/059/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8, Persönlich beteiligt: 0
Beschluss
Der Bau- und Planungsausschuss stimmt dem Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Doppelhauses mit zwei Carports zu.
Mit
Einreichung eines Bauantrages sind Höhenmeterangaben ü.NN der neuen Gebäude und
der Umgebungsbebauung anzugeben und die Darstellung und Ausführungsart der
versiegelten Flächen im Freiflächengestaltungsplan.
Das
Vorhaben muss sich nach § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung
einfügen.
Wir
weisen auf die Einhaltung der Vorschriften der Bayerischen Bauordnung (BayBO) zu
den Abstandsflächen hin. Gemäß Art. 51 BayBO ist der Entwurfsverfasser für die
Einhaltung der öffentlich rechtlichen Vorschriften verantwortlich.
Das
auf dem Grundstück anfallende Niederschlagswasser darf nicht auf öffentliche
Verkehrsflächen geleitet werden.
Sämtliche
Zufahrten und die Stellplätze sind in wasserdurchlässiger Weise auszuführen um
die Durchlässigkeit dauerhaft sicherzustellen.
Weitere
Auflagen bleiben dem Baugenehmigungsverfahren vorbehalten.