Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Anwesend: 8, Persönlich beteiligt: 0

Beschluss

Der Bau- und Planungsausschuss lehnt den Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Doppelhauses in angegebener Größenordnung ab, da die vorgesehene Grundfläche und Höhe das Maß der umgebenden Wohnbebauung deutlich übersteigt.

Grundsätzlich ist eine Bebauung an beantragter Stelle möglich. Die Grundfläche und Höhenentwicklung des neu zu errichtenden Doppelhauses muss sich nach § 34 BauGB in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Gegebenenfalls ist die Dachneigung zu reduzieren.

Mit Einreichung eines Bauantrages sind Höhenmeterangaben ü.NN der neuen Gebäude und der Umgebungsbebauung anzugeben. Wir weisen auf die Einhaltung der Vorschriften der Bayerischen Bauordnung (BayBO) zu den Abstandsflächen hin. Gemäß Art. 51 BayBO ist der Entwurfsverfasser für die Einhaltung der öffentlich rechtlichen Vorschriften verantwortlich. Bei Nichteinhaltung sind Abstandsflächenübernahmeerklärungen miteinzureichen.

Das auf dem Grundstück anfallende Niederschlagswasser darf nicht auf öffentliche Verkehrsflächen geleitet werden. Sämtliche Zufahrten und die Stellplätze sind in wasserdurchlässiger Weise auszuführen um die Durchlässigkeit dauerhaft sicherzustellen.

Weitere Auflagen bleiben dem Baugenehmigungsverfahren vorbehalten.


Damit ist der Antrag abgelehnt.