Sitzung: 20.04.2020 BPA/055/2020
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7, Persönlich beteiligt: 0
Beschluss
Der Bau- und Planungsausschuss stimmt der Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage in eingereichter Größenordnung grundsätzlich zu, die Situierung der Garage mit zugehöriger Zufahrt bedarf einer anderen Lösung. Die Zufahrt zur geplanten Garage darf nicht über ein fremdes Grundstück erfolgen. Dies könnte durch einen Grundstückstausch gelöst werden. Weitere Auflagen bleiben dem Baugenehmigungsverfahren vorbehalten.