Sitzung: 02.12.2019 GR/091/2019
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 4, Anwesend: 13, Persönlich beteiligt: 0
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, beim Bürgerentscheid zum Rathausstandort folgenden Text als Ratsbegehren zur Abstimmung zu stellen und mit den nachfolgenden Punkten zu begründen:
Fortführen der Rathausplanung auf Kirchenstiftungsgrund
Fragestellung:
„Sind Sie dafür, dass die Rathausplanungen auf Basis des Gemeinderatsbeschlusses vom Juli 2018 auf Flurnummer 71/10 der Kirchenstiftung Fahrenzhausen und den bereits vorliegenden Ergebnissen des Architektenwettbewerbs fortgeführt werden.“
Begründung:
Bereits zur Grundstücksentscheidung im Juli 2018 lagen folgende Vorteile bzw. günstige Rahmenbedingungen bei der Nutzung des Kirchenstiftungsgrundstückes vor:
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Das
Teilgrundstück der Kirchenstiftung Fahrenzhausen (ca. 2500 m²) bietet einen
guten Grundstückszuschnitt und damit vielfältige Möglichkeiten für variable
Baukörper.
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Es ergeben
sich monetäre Vorteile, da man sich das eigene, ebenfalls wertvolle, dem
Wohngebiet nähere Grundstück aufspart und dieses für andere Zwecke, u.a. für
Seniorenwohnen oder Pflege in der Zukunft nutzen kann.
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Durch die
unmittelbare Nähe zur Schule, dem „alten“ Rathaus, dem Pfarrheim, der Mehrzweckhalle
sowie der Bücherei können Stellplätze durch Mischnutzung eingespart werden. Der
so gewonnene Platz ist so für andere Nutzungen oder auch die Verbesserung des
öffentlichen Raums einsetzbar.
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Durch die
unmittelbare Nähe zu zentralen Einrichtungen und Dienstleistungsbetrieben kann
für Fahrenzhausen ein positiv identitätsstiftendes Ortszentrum entstehen.
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In Verbindung
mit den direkt angrenzenden öffentlich genutzten Baukörpern ist es möglich
einen neuen, städtebaulich wirksamen Außenraum (Gemeindeplatz) zu schaffen.
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Mit der
Nutzung des freistehenden Grundstücks als Rathausstandort, wird die Gestaltung
des Ortszentrums durch die Gemeinde immens erleichtert, da man dadurch auf
einem großen Zentrumsbereich eine positive Gestaltungsmöglichkeit erhält.
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Die
Verpachtung nach Erbbaurecht für 75 Jahre ist durch die Kirchenverwaltung für
die Errichtung eines Rathauses zugesichert.
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Der
Erbpachtzins wurde durch einen öffentlich bestellten und vereidigten
Sachverständigen ermittelt und liegt in einem üblichen und angemessenen Rahmen.
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Aufgrund
nicht benachbarter Wohnbebauung sind vergleichsweise wenig bauordnungsrechtliche
Auflagen zu erwarten. Nachbarn im bauordnungsrechtlichen Sinn sind die Kirchenstiftung
sowie die Gemeinde. Auch das führt zur Vereinfachung im Bauantragsverfahren.
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Unabhängig
von bauordnungsrechtlichen Auflagen ist die Beeinträchtigung des nahen
Wohnumfelds zweifellos geringer als bei dem gemeindlichen Grundstück.
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Das
Grundstück ist nicht bebaut, dadurch entfallen Abrisskosten.
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Auf dem
Gemeindegrundstück können, und werden bereits, bis zu einer Folgenutzung
Mieterlöse erwirtschaftet werden.
Ebenfalls im Juli 2018 entschied der Gemeinderat mit 15:0, die gemeindlichen Grundstücke Fl.Nr. 72/1 und Fl.Nr. 177 der Gemarkung Fahrenzhausen, künftig für sozialverträgliche Nutzungen zu verwenden und zum weiteren Vorgehen einen Arbeitskreis aus Mitgliedern des Gemeinderates, sozialen Vereinen und Verbänden und interessierten Bürgern einzurichten.
Der zwischenzeitlich durchgeführte Architektenwettbewerb für den Rathausneubau auf dem Grundstück der Kirchenstiftung (mit jeweils immer einstimmigen Beschlüssen über alle Gruppierungen) ergab sehr gute Lösungen für ein mögliches Rathaus und die Gestaltung eines Gemeindezentrums. Ein Wechsel des Rathausstandortes auf die gemeindlichen Grundstücke würde einen neuen Wettbewerb erforderlich machen, bei dem der zentrale Platz nicht überplant werden könnte. Durch die Wiederholung des Wettbewerbs und die hohen Baukostensteigerungen aufgrund der Planungsverzögerungen ist mit Mehrkosten im höheren 6-stelligem Bereich zu rechnen.
Als Stichfrage wird folgende Formulierung beschlossen:
Fortführung der Rathausplanung oder Gemeindegrund für Rathausneubau