Sitzung: 18.11.2019 GR/090/2019
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1, Anwesend: 13, Persönlich beteiligt: 0
Beschluss
Der Gemeinderat stellt fest, dass von dem am 04.11.2019 eingereichten Bürgerbegehren „Nutzung des gemeindeeigenen Grundstückes für den Rathaus-Neubau“ 576 Unterschriften gültig sind und 38 Unterschriften ungültig sind. Damit ist die erforderliche Anzahl von Unterschriften gem. Art. 18 a Abs. 6 GO erreicht.
Der Gemeinderat stellt ferner fest, dass keine Gründe für eine Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens vorliegen. Der Gemeinderat erklärt deshalb das Bürgerbegehren für zulässig.
Einstimmig
beschlossen Ja 13 Nein 0
Anwesend 13 Persönlich beteiligt
0
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt ferner, dass dem Ansinnen des Bürgerbegehrens, das neue Rathaus auf den gemeindeeigenen Grundstücken Fl.Nrn. 72/1 und 177, beide Gemarkung Fahrenzhausen, zu bauen, nicht Rechnung getragen wird. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorbereitungen für einen Bürgerentscheid zu treffen. Das Datum für die Durchführung des Bürgerentscheides wird in Abstimmung mit den Initiatoren in der nächsten Gemeinderatssitzung festgelegt.
Mehrheitlich beschlossen Ja 11
Nein 2 Anwesend 13 Persönlich beteiligt 0
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt ferner die gleichzeitige Durchführung eines Bürgerentscheids (Ratsbegehren) über den vom Gemeinderat favorisierten Standort auf dem Grundstück der Kirchenstiftung Fahrenzhausen, Fl.Nr. 71/10, Gem. Fahrenzhausen. Der genaue Wortlaut und die Begründung werden in der nächsten Sitzung beschlossen.
Mehrheitlich beschlossen Ja 12
Nein 1 Anwesend 13 Persönlich beteiligt 0
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, beim Adventmarkt die Siegerentwürfe des Architektenwettbewerbes auszustellen und der Bürgerinitiative sowie dem Gemeinderat die Möglichkeit eines Informationsstandes anzubieten.