Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10, Persönlich beteiligt: 0

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt folgende Kriterien zur Teilnahme am Adventsmarkt der Gemeinde Fahrenzhausen:

-       Es sollen bevorzugt gemeindeansässige Anbieter wie einheimische Privatpersonen, Vereine und Institutionen aus dem Gemeindebereich Fahrenzhausen sowie aus den Orten Oberndorf und Westerndorf (Schulverband / Pfarrei) zugelassen werden.

-       Essen und Getränke (Versorgungsstände) dürfen nur von gemeindeansässigen Anbietern angeboten werden.

-       Adventsmarkttypische Stände von auswärtigen Anbietern dürfen auch zugelassen werden, sofern dadurch keine Konkurrenz zu ortsansässigen Anbietern (z. B. Imker) entsteht.

Vor dem nächstjährigen Adventmarkt sollen die Bewerbungen gesammelt und dem Gemeinderat zur Auswahl bzw. Entscheidung vorgelegt werden.