Sitzung: 09.09.2019 GR/086/2019
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1, Anwesend: 15, Persönlich beteiligt: 0
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die Gültigkeit der „Satzung der Gemeinde Fahrenzhausen über die Veränderungssperre für den Bereich des Bebauungsplanes Ortsmitte Großnöbach“ gem. § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um ein weiteres Jahr zu verlängern .
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechende Verlängerungssatzung zu erlassen.