Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 4, Anwesend: 12, Persönlich beteiligt: 0

Beschluss

Der Gemeinderat Fahrenzhausen beschließt auf der Grundlage der vorliegenden Verbandssatzung (VS) vom 7. Mai 2007, zuletzt geändert durch Satzung vom  30. November 2017, den Beitritt der Gemeinde Fahrenzhausen zum Zweckverband „Kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern“ (Mitgliedschaft).

Die den Gemeinden durch § 88 Abs. 3 ZustV grundsätzlich übertragenen Aufgaben zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG werden dabei auf der Grundlage des § 4 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 VS im nachfolgend genannten Umfang auf den Zweckverband übertragen (Aufgabenübertragung):

     § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe a (ruhender Verkehr)

     § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben a und d hierzu (einschl. Bußgeldstelle)

     § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe c (Sonderverkehrszeichen)

     § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben c und d hierzu (einschl. Bußgeldstelle)