Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16, Persönlich beteiligt: 0

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt folgende Satzung zur 4. Änderung der ,,Gebührensatzung der Gemeinde Fahrenzhausen für die Einrichtung Mittagsbetreuung „(Mittagsbetreuungs­

Gebührensatzung)"

 

I. Änderung

§ 5 Abs. 3 und 6 werden wie folgt geändert:

 

 (3) Für jeden angefangenen Monat werden für die Mittagsbetreuung (einschließlich Spiel- und Getränkegeld) folgende Gebühren erhoben bei einer durchschnittlichen täglichen Bu-

chungszeit pro Woche

 

bis zu 0,25 Stunden                            14,00 €

mehr als 0,25 bis 0,50 Stunden          22,00 €

mehr als 0,50 bis 0,75 Stunden          30,00 €

mehr als 0,75 bis 1,00 Stunden          37,00 €

mehr als 1,00 bis 1,25 Stunden          45,00 €

mehr als 1,25 bis 1,50 Stunden          53,00 €

mehr als 1,50 bis 1,75 Stunden          61,00 €

mehr als 1,75 bis 2,00 Stunden          68,00 €

mehr als 2,00 bis 2,50 Stunden          76,00 €

mehr als 2,50 bis 3,00 Stunden          84,00 €

mehr als 3,00 Stunden                        91,00 €.

 

(6) Die Gebühren für die Ferienbetreuung werden zusätzlich zu den allgemeinen Monatsge- bühren erhoben. Für die Buchung der Ferienbetreuung werden folgende Gebühren pro Woche erhoben:

Ferienwochenpaket 1 (7:30 Uhr – bis 14:00 Uhr) pro Woche           44,00 €

Ferienwochenpaket 2 (7:30 Uhr – bis 15:30 Uhr) pro Woche           55,00 €.

 

II. Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung  tritt mit Wirkung vom 01.09.2019 in Kraft.


Herr Christian Kislinger ist während der Beratung und Abstimmung nicht anwesend.