Sitzung: 01.04.2019 GR/076/2019
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16, Persönlich beteiligt: 0
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt folgende Satzung zur 4. Änderung der ,,Gebührensatzung der Gemeinde Fahrenzhausen für die Einrichtung Mittagsbetreuung „(Mittagsbetreuungs
Gebührensatzung)"
I. Änderung
§ 5 Abs. 3 und 6 werden wie folgt geändert:
(3) Für jeden angefangenen Monat werden für die Mittagsbetreuung (einschließlich Spiel- und Getränkegeld) folgende Gebühren erhoben bei einer durchschnittlichen täglichen Bu-
chungszeit pro Woche
bis zu 0,25 Stunden 14,00 €
mehr als 0,25 bis 0,50 Stunden 22,00 €
mehr als 0,50 bis 0,75 Stunden 30,00 €
mehr als 0,75 bis 1,00 Stunden 37,00 €
mehr als 1,00 bis 1,25 Stunden 45,00 €
mehr als 1,25 bis 1,50 Stunden 53,00 €
mehr als 1,50 bis 1,75 Stunden 61,00 €
mehr als 1,75 bis 2,00 Stunden 68,00 €
mehr als 2,00 bis 2,50 Stunden 76,00 €
mehr als 2,50 bis 3,00 Stunden 84,00 €
mehr als 3,00 Stunden 91,00 €.
(6) Die Gebühren für die Ferienbetreuung werden zusätzlich zu den allgemeinen Monatsge- bühren erhoben. Für die Buchung der Ferienbetreuung werden folgende Gebühren pro Woche erhoben:
Ferienwochenpaket 1 (7:30 Uhr – bis 14:00 Uhr) pro Woche 44,00 €
Ferienwochenpaket 2 (7:30 Uhr – bis 15:30 Uhr) pro Woche 55,00 €.
II. Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 01.09.2019 in Kraft.
Herr Christian Kislinger ist während der Beratung und Abstimmung nicht anwesend.