Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16, Persönlich beteiligt: 0

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt folgende

 

Satzung zur 9. Änderung der „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der von der Gemeinde Fahrenzhausen geführten Kindertageseinrichtungen im Gemeindegebiet (Kindertageseinrichtungen - Gebührensatzung) vom 01.08.2006“

 

I.    Änderung

§ 5 Abs. 2 bis 3  werden wie folgt geändert:

 

(2)  Für jeden angefangenen Monat werden für den Kindergarten folgende Gebühren erhoben bei einer Buchungszeit von

a)

mehr als 4 bis 5 Stunden

107,- €

 

b)

mehr als 5 bis 6 Stunden

119,- €

 

c)

mehr als 6 bis 7 Stunden

138,- €

 

d)

mehr als 7 bis 8 Stunden       

160,- €

 

e)

mehr als 8 bis 9 Stunden

182,- €

.

Die Mindestbuchungszeit beträgt „mehr als 4 bis 5 Stunden“.

 

(2 a) Für jeden angefangenen Monat werden für den Bereich der Kinderkrippe bzw. der altersgeöffneten Kindergartengruppe im Kindergarten (Gruppe mit Kindern von 0 – 3 Jahren) folgende Gebühren erhoben bei einer Buchungszeit von

a)

mehr als 3 bis 4 Stunden

187,- €

 

b)

mehr als 4 bis 5 Stunden

206,- €

 

c)

mehr als 5 bis 6 Stunden

229,- €

 

d)

mehr als 6 bis 7 Stunden

267,- €

 

e)

mehr als 7 bis 8 Stunden

306,- €

 

f)

mehr als 8 bis 9 Stunden

349,- €

 

g)

mehr als 9 bis 10  Stunden

399,- €

.

         Die Mindestbuchungszeit beträgt „mehr als 3 bis 4 Stunden.

 

(3)  Für jeden angefangenen Monat werden für den Hort folgende Gebühren erhoben bei einer Buchungszeit von

a)

mehr als 2 bis 3 Stunden

88,- €

 

b)

mehr als 3 bis 4 Stunden

97,- €

 

c)

mehr als 4 bis 5 Stunden

106,- €

 

d)

mehr als 5 bis 6 Stunden

116,- €

 

e)

mehr als 6 bis 7 Stunden

127,- €

 

f)

mehr als 7 bis 8 Stunden

139,- €

 

g)

mehr als 8 bis 9 Stunden

152,- €

.

 

II. Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt mit Wirkung vom 01.09.2019 in Kraft.

 

 


Herr Christian Kislinger ist während der Beratung und Abstimmung nicht anwesend.