Sitzung: 25.02.2019 GR/074/2019
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1, Anwesend: 15, Persönlich beteiligt: 0
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung die nachfolgende Haushaltssatzung 2019 und den Haushaltsplan mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlussziffern sowie den Stellenplan:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
hiermit festgesetzt.
Er schließt
im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und
Ausgaben mit je 11.553.150,-
€
und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen
und Ausgaben mit je 17.839.981,-
€
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
wird auf 0,-
€
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt
wird auf 0,-
€
festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie
folgt festgesetzt:
Grundsteuer für
Land- und Forstwirtschaft (A) 360
v. H.
Grundsteuer für sonstige Grundstücke (B) 360
v. H.
Gewerbesteuer 340
v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem
Haushaltsplan wird
auf 600.000,-
€
festgesetzt.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2019 in Kraft.