Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1, Anwesend: 15, Persönlich beteiligt: 0

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung die nachfolgende Haushaltssatzung 2019 und den Haushaltsplan mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlussziffern sowie den Stellenplan:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird hiermit festgesetzt.

Er schließt

im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je                         11.553.150,- €

und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit je                    17.839.981,- €

ab.

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für

Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

wird auf                                                                                                                                   0,- €

festgesetzt.

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt

wird auf                                                                                                                                   0,- €

festgesetzt.

 

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer für Land- und Forstwirtschaft (A)                                                               360 v. H.

Grundsteuer für sonstige Grundstücke (B)                                                                     360 v. H.

Gewerbesteuer                                                                                                                340 v. H.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem

Haushaltsplan wird auf                                                                                                600.000,- €

festgesetzt.

 

§ 6

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2019 in Kraft.