Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7, Persönlich beteiligt: 0

Beschluss

Der Bau- und Planungsausschuss beantwortet folgend die Fragen zum Antrag auf Vorbescheid. Der Bau- und Planungsausschuss stimmt dem Antrag unter diesen Voraussetzungen zu.

  1. Die Errichtung der Anbauten ist grundsätzlich denkbar. Aufgrund der widersprüchlichen Angaben in den vorliegenden Unterlagen ist die genaue Ausgestaltung unklar. Die abschließende Bewertung erfolgt im Bauantragsverfahren.
  2. Einer zweiten Wohneinheit kann zugestimmt werden.
  3. Die Lage der Stellplätze mit Zufahrt wie in Variante 1 ist denkbar. Es wäre wünschenswert, zwischen den parallel zur Erschließungsstraße positionierten offenen Stellplätzen und der Erschließungsanlage eine Abstandsbegrünung von 1 m herzustellen.
  4. Der Zufahrtsvariante 2 wird nicht zugestimmt. Zufahrtsvariante 1 ist aus ortsgestalterischer Sicht empfehlenswerter, da hier die Zufahrtsbreite wesentlich geringer ist und auch eine Abstandsbegrünung hergestellt werden kann.
  5. Ja, falls wie oben beschrieben, eine optisch ansprechende Lösung gefunden werden kann.
  6. Dachgauben können grundsätzlich errichtet werden. Die genaue Ausgestaltung muss im Bauantragsverfahren erörtert werden.
  7. Der Zwerchgiebel kann grundsätzlich errichtet werden. Die genaue Ausgestaltung muss im Bauantragsverfahren erörtert werden.
  8. Einer Dachterrasse könnte zugestimmt werden. Die genaue Ausgestaltung muss im Bauantragsverfahren erörtert werden. Voraussetzung ist hier das Einverständnis des direkt angrenzenden Eigentümers.