Sitzung: 28.01.2019 BPA/042/2019
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Anwesend: 7, Persönlich beteiligt: 0
Beschluss
Der Bau- und Planungsausschuss beantwortet folgend die Fragen zum Antrag auf Vorbescheid. Der Bau- und Planungsausschuss stimmt dem Antrag unter diesen Voraussetzungen zu.
- Die Errichtung der Anbauten ist grundsätzlich denkbar. Aufgrund der widersprüchlichen Angaben in den vorliegenden Unterlagen ist die genaue Ausgestaltung unklar. Die abschließende Bewertung erfolgt im Bauantragsverfahren.
- Einer zweiten Wohneinheit kann zugestimmt werden.
- Die Lage der Stellplätze mit Zufahrt wie in Variante 1 ist denkbar. Es wäre wünschenswert, zwischen den parallel zur Erschließungsstraße positionierten offenen Stellplätzen und der Erschließungsanlage eine Abstandsbegrünung von 1 m herzustellen.
- Der Zufahrtsvariante 2 wird nicht zugestimmt. Zufahrtsvariante 1 ist aus ortsgestalterischer Sicht empfehlenswerter, da hier die Zufahrtsbreite wesentlich geringer ist und auch eine Abstandsbegrünung hergestellt werden kann.
- Ja, falls wie oben beschrieben, eine optisch ansprechende Lösung gefunden werden kann.
- Dachgauben können grundsätzlich errichtet werden. Die genaue Ausgestaltung muss im Bauantragsverfahren erörtert werden.
- Der Zwerchgiebel kann grundsätzlich errichtet werden. Die genaue Ausgestaltung muss im Bauantragsverfahren erörtert werden.
- Einer Dachterrasse könnte zugestimmt werden. Die genaue Ausgestaltung muss im Bauantragsverfahren erörtert werden. Voraussetzung ist hier das Einverständnis des direkt angrenzenden Eigentümers.