Sitzung: 18.03.2024 GR/190/2024
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Persönlich beteiligt: 0
Beschluss
Zu 3a) Stellungnahme des Amts für Ernährung
Landwirtschaft und Forsten:
Die vorgebrachte Stellungnahme des Amts für Ernährung Landwirtschaft und Forsten wird zur Kenntnis genommen. In dem Bebauungsplan wird Hinweis auf die Erlaubnispflicht für offene Feuerstätten oder unverwahrtes Feuer (z.B. Lagerfeuer- oder Grillplätze) auf den Grundstücken, welche weniger als 100 Meter Abstand zum Wald haben (gem. Art. 17 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BayWaldG) aufgenommen.
Einstimmig beschlossen Ja 11 Nein 0 Anwesend 11
Persönlich beteiligt 0
Beschluss
Zu 3b) Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH:
Die vorgebrachte Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH wird zur Kenntnis genommen.
Im Bereich der Fl.Nr. 169/10 wird der Bauraum für Garagen und Carports aus der Planzeichnung des Bebauungsplans herausgenommen, das Fernmeldekabel EC001202-01 EK-52A der Bayernwerk Netz GmbH samt Schutzzone als planzeichnerischen Hinweis wird in den Bebauungsplan aufgenommen.
Einstimmig beschlossen Ja 11 Nein 0 Anwesend 11
Persönlich beteiligt 0
Beschluss
Zu 3c) Stellungnahme des Landratsamts Freising – Gesundheitsamt:
Die Stellungnahme des Landratsamts Freising – Gesundheitsamt – wird zur Kenntnis genommen. In dem Bebauungsplan wird ein Hinweis aufgenommen, dass alle Vorhaben vor Bezug an die öffentliche Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung anzuschließen sind.
Einstimmig beschlossen Ja 11 Nein 0 Anwesend 11
Persönlich beteiligt 0
Beschluss
Zu 3d) Stellungnahme des Landratsamts Freising – SG 41
Altlasten:
Die Stellungnahme des Landratsamts Freising – SG 41 Altlasten – wird zur Kenntnis genommen.
Einstimmig beschlossen Ja 11 Nein 0 Anwesend 11
Persönlich beteiligt 0
Beschluss
Zu 3e) Stellungnahme des Landratsamts Freising – SG 41
Immissionsschutz:
Die Stellungnahme des Landratsamts Freising – SG 41 Immissionsschutz – wird zur Kenntnis genommen.
Den Planunterlagen wird die aktualisierten Schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung des IB Greiner (Bericht Nr. 223095/3 vom 19.02.2024) beigegeben, Hinweise und Begründung werden entsprechend angepasst.
In der Planzeichnung werden die Fassaden für bauliche oder sonstige technische Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Lärm entsprechend der Schalltechnische Verträglichkeitsuntersuchung, Abbildung im Anhang A, Seite 7 markiert.
Die textlichen Festsetzungen zum Immissionsschutz (Nr. 15) werden wie folgt ergänzt:
Gewerbegeräusche
Aufgrund der einwirkenden Gewerbegeräusche sind an der geplanten
Wohnbebauung die im folgenden genannten Schallschutzmaßnahmen zu beachten, um
die schalltechnische Verträglichkeit entsprechend den Anforderungen der TA Lärm
sicherzustellen:
·
An
den markierten Gebäudefassaden (auf Markierungen in der Planzeichnung
verweisen) sind in allen Geschossen keine Fenster von schutzbedürftigen
Aufenthaltsräumen zulässig. Dort sind ausschließlich Fenster von Nebenräumen
(Küchen, Bäder, Toiletten, Flure und Treppenhäuser, Laubengänge) vorzusehen.
·
Ist
diese Maßnahme nicht an allen markierten Fassaden möglich, so sind dort vor den
Fenstern von schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen verglaste Vorbauten (Loggien)
zu errichten, die keine Aufenthaltsräume sein dürfen. Diese Vorbauten müssen
ausreichend belüftet werden und dürfen nur zu Reinigungszwecken zu öffnen sein.
Durch diese Vorbauten muss gewährleistet werden, dass die Immissionsrichtwerte
vor den Fenstern der schutzbedürftigen Aufenthaltsräume eingehalten werden.
Alternativ sind auch nicht öffenbare Festverglasungen anstelle der Fenster und
Vorbauten möglich (Öffnung nur zu Reinigungszwecken).
Hinweis 17 bezüglich der Mindestabstände für Luft-Wärmepumpen wird wie folgt neu formuliert:
Wärmepumpen müssen den Stand der Lärmminderungstechnik erfüllen.
Sie sind so aufzustellen und zu betreiben, dass die Immissionsrichtwerte der TA
Lärm für die Nachtzeit am benachbarten Immissionsort (0,5 m vor dem geöffneten
Fenster eines Aufenthaltsraumes) eingehalten werden.
Weitere Informationen zu erforderlichen Abständen bietet u.a. die
Internetseite „Lärmprobleme bei Luftwärmepumpen“ des bayerischen Landsamts für
Umwelt:
https://www.lfu.bayern.de/laerm/gewerbe_anlagen/luftwaermepumpen/index.htm
Einstimmig beschlossen Ja 11 Nein 0 Anwesend 11
Persönlich beteiligt 0
Beschluss
Zu 3f) Stellungnahme des Landratsamts Freising – SG 41
Wasserrecht:
Die Stellungnahme des Landratsamts Freising – SG 41 Wasserrecht – wird zur Kenntnis genommen.
In den Bebauungsplan wird ein Hinweis auf die Genehmigungspflicht für Bauvorhaben im 60 m- Bereich ab Uferlinie der Amper gem. Art. 20 BayWG aufgenommen, der Bereich wird in der Planzeichnung gekennzeichnet.
Der Hinweis Nr. 11 im Bebauungsplan wird hinsichtlich der zu beachtenden einschlägigen Richtlinien TRENGW und NWFreiV ergänzt.
Die Festsetzung Nr. 14 „Anfallendes Niederschlagswasser ist auf den Baugrundstücken zu versickern“ wird aus den Festsetzungen des Bebauungsplans gestrichen.
Hinweis Nr. 10 und die Darstellung des Überschwemmungsgebiets der Amper in der Planzeichnung des Bebauungsplans, sowie die Bezüge in der Begründung werden korrigiert. Es handelt sich um eine Hochwassergefahrenfläche HQ100.
Einstimmig beschlossen Ja 11 Nein 0 Anwesend 11
Persönlich beteiligt 0
Beschluss
Zu 3g) Stellungnahme des Kreisbrandrats:
Die Stellungnahme des Kreisbrandrats aus der fachlichen Sicht des abwehrenden Brandschutzes wird zur Kenntnis genommen.
Einstimmig beschlossen Ja 11 Nein 0 Anwesend 11
Persönlich beteiligt 0
Beschluss
Zu 3h) Stellungnahme des Staatlichen Bauamts Freising –
Servicestelle München:
Die Stellungnahme des Staatlichen Bauamts Freising – Servicestelle München – wird zur Kenntnis genommen. Die straßenrechtlichen Ortsdurchfahrtsgrenzen (OD) gemäß § 5 Abs. 4 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) mit Erschließungsbereich (E) bzw. Verknüpfungsbereich (V) werden als Hinweis in den Bebauungsplan eingetragen.
Einstimmig beschlossen Ja 11 Nein 0 Anwesend 11
Persönlich beteiligt 0
Beschluss
Zu 3i) Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts München:
Die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts München wird zur Kenntnis genommen. Hinweis Nr. 10 und die Darstellung des Überschwemmungsgebiets der Amper in der Plan-zeichnung des Bebauungsplans, sowie die Bezüge in der Begründung werden korrigiert. Es handelt sich um eine Hochwassergefahrenfläche HQ100.