Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Persönlich beteiligt: 0

Beschluss

 

Der Gemeinderat Fahrenzhausen billigt den Entwurf des Bebauungsplans „Amperstraße“ mit den heute beschlossenen Änderungen und Ergänzungen in der Fassung vom 18.03.2024.

 

Der Planfertiger wird beauftragt, die beschlossenen Änderungen und Ergänzungen in den Entwurf des Bebauungsplans „Amperstraße“ und die Begründung einzuarbeiten.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans „Amperstraße“, in der Fassung vom 18.03.2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB hierzu einzuholen.