Sitzung: 18.03.2024 GR/190/2024
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11, Persönlich beteiligt: 0
Beschluss
Der Gemeinderat
Fahrenzhausen billigt den Entwurf des Bebauungsplans „Amperstraße“
mit den heute beschlossenen Änderungen und Ergänzungen in der Fassung vom 18.03.2024.
Der Planfertiger wird
beauftragt, die beschlossenen Änderungen und Ergänzungen in den Entwurf des
Bebauungsplans „Amperstraße“ und die Begründung einzuarbeiten.
Die Verwaltung wird
beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans „Amperstraße“, in der Fassung vom
18.03.2024 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu
veröffentlichen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB hierzu einzuholen.