Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Anwesend: 18, Persönlich beteiligt: 0

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf des Bebauungsplans „Amperstraße“ in der Fassung vom 11.12.2023.

Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Amperstraße“ in der Fassung vom 11.12.2023 durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig gemäß § 4 Abs. 1 BauGB darüber zu unterrichten.