Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Anwesend: 16, Persönlich beteiligt: 0

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Fahrenzhausen beschließt hiermit die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Lauterbach“ (§ 12 BauGB) sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Lauterbach.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans kann den beigefügten Karten entnommen werden. Dieser umfasst die Flurstücke Fl.Nr. 131/TF und 136/TF jeweils Gemarkung Lauterbach mit einer Fläche von insgesamt ca. 12 ha.

 

Der Bebauungsplan soll im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB mit der Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt werden. Ziel der Planung ist die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage. Die Gemeinde Fahrenzhausen schließt hierzu mit dem Vorhabensträger einen städtebaulichen Vertrag ab. Darin sind sämtliche, durch den Bebauungsplan berührte, öffentliche Belange (wie z.B. Kostenübernahmeerklärung von Gutachten, Verwaltungsaufwand, Erschließung, der Vereinbarung einer EEG-Umlage, Pachtvertrag der gemeindlichen Teilfläche an dem Grundstück Fl.Nr.136, etc.), zu regeln.

 

Die vom Gemeinderat beschlossenen „Kriterien für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen“ sind zu berücksichtigen.