Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8, Persönlich beteiligt: 0

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Wohngebäudes mit Garagen und Büro als Teilersatzbau für das bestehende Stallgebäude wird unter der Maßgabe erteilt, dass eine Privilegierung des Antragstellers vorliegt.

 

Die Baugenhmigungsbehörde des Landratsamtes Freising wird gebeten, die Privilegierungstatbestände des Antrags eingehend zu prüfen.

 

Gegebenenfalls ist der zuständige Straßenbaulastträger - SG Tiefbau - des Landratsamtes Freising zu beteiligen.