Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8, Persönlich beteiligt: 0

Beschluss

Seitens des Bau- und Planungsausschuss der Gemeinde Fahrenzhausen wird das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Kühlraums, der Erweiterung der bestehenden Metzgereich im Erdgeschoss sowie der Nutzungsänderung des bestehenden Dachgeschosses (Speicher) in eine Mitarbeiterwohnung unter der Maßgabe erteilt, dass die Privilegierung für das Bauvorhaben nachgewiesen ist.

 

Die beigefügte Betriebsbeschreibung ist zum Bestandteil der Baugenehmigung zu erklären. Sollten sich die Angaben der Betriebsbeschreibung (Mitarbeiter, Lieferverkehr, Öffnungszeiten, zu erwartende Immissionen, etc.) ändern, ist zu überprüfen, inwieweit gegebenenfalls zusätzliche Stellplätze, immissionsschutzrechtliche Auflagen oder sogar eine Nutzungsänderung erforderlich ist.

 

Die Baugenehmigungsbehörde des Landratsamtes Freising wird gebeten, die bauordnungsrechtlichen Belange (Abstandsflächen), insbesondere im Hinblick auf den beiliegenden Antrag auf Abweichung sowie die Privilegierungstatbestände des geplanten Vorhabens, eingehend zu prüfen.

 

Sofern erforderlich, sind die notwendigen Fachbehörden des Landratsames Freising zu beteiligen.