Sitzung: 24.07.2023 GR/174/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17, Persönlich beteiligt: 0
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Änderung der Kindertageseinrichtungssatzung.
§ 5 Abs. 2 soll folgende Dringlichkeitsstufen beinhalten:
1. Das Alter des Kindes;
2. Kinder, deren Väter oder Mütter alleinerziehend und berufstätig sind
3. Kinder, deren Eltern beide berufstätig sind;
4. Kinder, deren Geschwister bereits die Kindertageseinrichtung besuchen;
5. Kinder, bei denen ein Elternteil in der Kindertageseinrichtung als Pädagogische Fachkraft beschäftigt ist;
6. Kinder, die im nächsten Jahr schulpflichtig sind