Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 17, Persönlich beteiligt: 0

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die vorgelegte Änderung der Kindertageseinrichtungssatzung.

 

§ 5 Abs. 2 soll folgende Dringlichkeitsstufen beinhalten:

 

1.    Das Alter des Kindes;

2.    Kinder, deren Väter oder Mütter alleinerziehend und berufstätig sind

3.    Kinder, deren Eltern beide berufstätig sind;

4.    Kinder, deren Geschwister bereits die Kindertageseinrichtung besuchen;

5.    Kinder, bei denen ein Elternteil in der Kindertageseinrichtung als Pädagogische Fachkraft beschäftigt ist;

6.    Kinder, die im nächsten Jahr schulpflichtig sind