Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8, Persönlich beteiligt: 0

Beschluss

Für den Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines 5-Spänners mit 7 Garagen und 7 offenen Stellplätzen und einem Nebengebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 1401 Gemarkung Großnöbach wird seitens des Bau- und Planungsausschusses der Gemeinde Fahrenzhausen das gemeindliche Einvernehmen unter den Voraussetzungen, dass

 

1.    der Grunderwerb für die erforderlichen Flächen der Erschließungsstraße mit einer Breite von min. 6,0 m durchgeführt wird und

 

2.    der Erschließungsvertrag nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB der Gemeinde Fahrenzhausen zur Herstellung einer beitragsfreien Erschließungsanlage unterzeichnet wird,

 

erteilt.

 

Die Kosten für die Herstellung des Kanalanschlusses zur Ableitung des Schmutzwassers in den öffentlichen Kanal in der Gartenstraße sind in voller Höhe vom Antragsteller zu tragen, da das Grundstück bereits erschlossen ist.

Die Ortsrandeingrünung ist unbedingt einzuhalten. Alle versiegelten Flächen sind wasserdurchlässig auszuführen.