Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 2, Anwesend: 18, Persönlich beteiligt: 0

Beschluss

Seitens des Gemeinderates der Gemeinde Fahrenzhausen besteht mit der Aufstellung eines Bebauungsplans sowie der erforderlichen Änderung des Flächennutzungsplans für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage mit der dazugehörigen Infrastruktur auf der südlichen Teilfläche von ca. 10,8 ha des Grundstücks Fl.Nr. 131 Gemarkung Lauterbach vorbehaltlich Einverständnis.

 

Sämtliche anfallende Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplans sowie der Änderung des Flächennutzungsplans (inklusive des Verwaltungsaufwands) sind per städtebaulichen Vertrag (mit entsprechender Vereinbarung zur Kostenübernahme) durch den Antragsteller in voller Höhe zu begleichen.

 

Die im Sachverhalt beschriebenen Belange sind vor der weiteren Beurteilung vom Antragsteller zu klären. Eine Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Freising muss vor einem etwaigen Aufstellungsbeschluss durch den Antragsteller durchgeführt werden. Inwieweit die landschaftsplanerischen Ziele des Flächennutzungsplans mit dem geplanten Vorhaben in Einklang gebracht werden können, soll seitens der Verwaltung mit den zuständigen Fachbehörden geklärt werden.

 

Sofern nachfolgend an dem Standpunkt weiterhin festgehalten werden sollte, werden die Antragsteller gebeten, ihr Vorhaben in einer der kommenden Sitzungen vorzustellen. Nachfolgend kann der erforderliche Aufstellungsbeschluss gefasst werden.

 

Der Antragsteller soll Auskunft geben über eine mögliche Bürgerbeteiligung, über eine mögliche landwirtschaftliche Nutzung der Aufstellflächen und über den Sitz des Gewerbesteuerzahlers.