Sitzung: 12.06.2023 HFA/032/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8, Persönlich beteiligt: 0
Beschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Zuschüsse für die Feuerwehren der Gemeinde Fahrenzhausen wie folgt:
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Einwohnerzuschuss:
Die Gemeinde Fahrenzhausen gewährt den Feuerwehrvereinen jährlich einen
Zuschuss. Dieser bemisst sich anhand der im Zuständigkeitsbereich ansässigen
Einwohner (0,50 €/Einwohner).
Abgedeckt sind hierdurch alle Vereinsveranstaltungen (inkl.
Jahreshauptversammlungen – Ausgenommen davon sind Neuwahlen) und kleinere
Anschaffungen bzw. Verbrauchsmaterial.
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Neuwahlen:
Bei Neuwahlen der Kommandanten wird pro aktiven Feuerwehrdienstleistenden ein
Verpflegungszuschuss ausgezahlt (10,00 €/Person).
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Fahrzeugweihe:
Für die Fahrzeugweihe eines neuen Feuerwehrfahrzeugs, stellt die Gemeinde
Fahrenzhausen 500,00€ für Blumenschmuck und sonstige Kosten zur Verfügung.
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Leistungsprüfungen:
Für jeden Teilnehmer an der Leistungsprüfung werden 7,00 € Verpflegungszuschuss
ausgezahlt.
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Feuerwehrstiefel:
Kaufen Feuerwehrdienstleistende Ihre Feuerwehrstiefel selbst, wird dies mit
150,00 € bezuschusst. Der Restbetrag ist vom Feuerwehrdienstleistenden selbst
zu tragen.
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Lkw-Führerschein:
In Einzelfällen beteiligt sich die Gemeinde an den Führerscheinkosten für
Personen bei denen ein zwingender Bedarf besteht (z.B. Gerätewart, Jugendwart,
Personen die regelmäßig die Einsatzbereitschaft insbesondere zwischen 08:00 und
17:00 Uhr sicherstellen). Der zuständige Kommandant muss der Verwaltung den
zwingenden Bedarf glaubhaft darstellen. Der Zuschuss i.H.v. 2.100,00 € wird
nach Vorlage des erworbenen Führerscheins ausgezahlt.
Zudem muss eine Rückzahlungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Fahrenzhausen
und dem Zuschussempfänger geschlossen werden. Dieser verpflichtet sich für fünf
Jahre aktiven Feuerwehrdienst in der Gemeinde Fahrenzhausen (ab Auszahlungsdatum
des Zuschusses). Scheidet der Empfänger vor Ablauf der Frist aus dem aktiven
Feuerwehrdienst aus, oder kommt seinen Pflichten als Feuerwehrdienstleistender
nicht nach, so muss er den Zuschuss anteilig zurückzahlen. In diesem Fall hat
der zuständige Kommandant die Gemeindeverwaltung unverzüglich zu unterrichten.
Folgekosten für die Verlängerung des Führerscheins (Verwaltungsgebühren,
Untersuchungskosten) werden nur übernommen, sofern dieser nicht gewerblich
genutzt wird.