Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8, Persönlich beteiligt: 0

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Zuschüsse für die Feuerwehren der Gemeinde Fahrenzhausen wie folgt:

 

-       Einwohnerzuschuss:
Die Gemeinde Fahrenzhausen gewährt den Feuerwehrvereinen jährlich einen Zuschuss. Dieser bemisst sich anhand der im Zuständigkeitsbereich ansässigen Einwohner (0,50 €/Einwohner).
Abgedeckt sind hierdurch alle Vereinsveranstaltungen (inkl. Jahreshauptversammlungen – Ausgenommen davon sind Neuwahlen) und kleinere Anschaffungen bzw. Verbrauchsmaterial.

-       Neuwahlen:
Bei Neuwahlen der Kommandanten wird pro aktiven Feuerwehrdienstleistenden ein Verpflegungszuschuss ausgezahlt (10,00 €/Person).

-       Fahrzeugweihe:
Für die Fahrzeugweihe eines neuen Feuerwehrfahrzeugs, stellt die Gemeinde Fahrenzhausen 500,00€ für Blumenschmuck und sonstige Kosten zur Verfügung.

-       Leistungsprüfungen:
Für jeden Teilnehmer an der Leistungsprüfung werden 7,00 € Verpflegungszuschuss ausgezahlt.

-       Feuerwehrstiefel:
Kaufen Feuerwehrdienstleistende Ihre Feuerwehrstiefel selbst, wird dies mit 150,00 € bezuschusst. Der Restbetrag ist vom Feuerwehrdienstleistenden selbst zu tragen.

-       Lkw-Führerschein:
In Einzelfällen beteiligt sich die Gemeinde an den Führerscheinkosten für Personen bei denen ein zwingender Bedarf besteht (z.B. Gerätewart, Jugendwart, Personen die regelmäßig die Einsatzbereitschaft insbesondere zwischen 08:00 und 17:00 Uhr sicherstellen). Der zuständige Kommandant muss der Verwaltung den zwingenden Bedarf glaubhaft darstellen. Der Zuschuss i.H.v. 2.100,00 € wird nach Vorlage des erworbenen Führerscheins ausgezahlt.

Zudem muss eine Rückzahlungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Fahrenzhausen und dem Zuschussempfänger geschlossen werden. Dieser verpflichtet sich für fünf Jahre aktiven Feuerwehrdienst in der Gemeinde Fahrenzhausen (ab Auszahlungsdatum des Zuschusses). Scheidet der Empfänger vor Ablauf der Frist aus dem aktiven Feuerwehrdienst aus, oder kommt seinen Pflichten als Feuerwehrdienstleistender nicht nach, so muss er den Zuschuss anteilig zurückzahlen. In diesem Fall hat der zuständige Kommandant die Gemeindeverwaltung unverzüglich zu unterrichten.

Folgekosten für die Verlängerung des Führerscheins (Verwaltungsgebühren, Untersuchungskosten) werden nur übernommen, sofern dieser nicht gewerblich genutzt wird.