Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Anwesend: 8, Persönlich beteiligt: 0

Beschluss

Seitens des Bauausschusses der Gemeinde Fahrenzhausen wird das gemeindliche Einvernehmen zu den erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Im Leger“ in 85777 Fahrenzhausen, hinsichtlich der Baugrenzen, Lage und Größe von Garagen (Ziffer 3.2 i.V.m 3.3 i.V.m. Planteil), der Grundflächenzahl (Ziff. 3.1 i. V. m. Ziff. 3.2 i. V. m. Anlage 2) sowie der Angleichung von grenzständigen Garagen hinsichtlich Höhe, Dachform, Dachneigung und Dachdeckung (Ziff. 7.3) erteilt.

 

Die eingereichte Grundflächenzahl ist einzuhalten und ggf. sind Entsiegelungen durchzuführen.

 

Die Baugenehmigungsbehörde des Landratsamtes Freising wird gebeten, die baurechtlichen Vorgaben insbesondere hinsichtlich des Antrags auf Abweichung von den Abstandsflächen eingehend zu prüfen.