Sitzung: 24.04.2023 GR/169/2023
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Anwesend: 19, Persönlich beteiligt: 0
Beschluss
Die Gemeinde Fahrenzhausen nimmt den Entwurf (8. Verordnung) zur Änderung der Verordnung des Landkreises Freising über das Landschaftsschutzgebiet „Ampertal im Landkreis Freising“ zur Kenntnis.
Hinsichtlich der geplanten Änderungen bestehen seitens des Gemeinderates der Gemeinde Fahrenzhausen keine Bedenken.
Die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Freising wird gebeten, die durch PV-Anlagen entstehenden Immissionen (insbesondere Licht und Lärm) und ihre Auswirkung / Verträglichkeit auf Flora und Fauna eingehend zu prüfen und ggf. in den Änderungen zu berücksichtigen.