Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Anwesend: 18

Abwägung und Beschluss

Zu 1: Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Die Planung betrifft keine Neuausweisung sondern stellt eine Änderung von bereits seit dem Jahre 1986 geschaffenes Baurecht dar.

Ein Hinweis auf mögliche Emissionen aus der angrenzenden Landwirtschaft wird im Bebauungsplan redaktionell ergänzt.

 

Einstimmig beschlossen     Ja 17  Nein 0  Anwesend 18 

Gemeinderatsmitglied Ch. Mößmer hat an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

 

Zu 2: Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Ein Hinweis auf den Art. 8 Abs. 1 BayDSchG wird im Bebauungsplan redaktionell ergänzt.

 

Einstimmig beschlossen     Ja 17  Nein 0  Anwesend 18 

Gemeinderatsmitglied Ch. Mößmer hat an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

 

Zu 3: Handwerkskammer für München und Oberbayern

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind im Zuge von eventuellen Erweiterungen zu beachten.

 

Einstimmig beschlossen     Ja 17  Nein 0  Anwesend 18 

Gemeinderatsmitglied Ch. Mößmer hat an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

 

Zu 4: Landratsamt Freising, Altlasten

Altlasten

Gem. dem vorliegenden geotechnischen Bericht (EFUTEC vom 09.05.2022) waren die Aufschlussergebnisse der natürlichen Böden hinsichtlich eventuell vorhandener, schadstoffhaltiger Beimengungen durchgängig unauffällig.

Ein Hinweis zur Meldepflicht von möglichen Altlasten wird im Bebauungsplan redaktionell ergänzt.

 

Flächenverbrauch

Die vorliegende Planung betrifft keine Neuausweisung von Bauland sondern die Änderung von bereits bestehenden Baurecht und stellt damit keinen erneuten Flächenverbrauch dar.

 

Einstimmig beschlossen     Ja 17  Nein 0  Anwesend 18 

Gemeinderatsmitglied Ch. Mößmer hat an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

 

Zu 5: Landratsamt Freising, Immissionsschutz

Die Hinwiese werden zur Kenntnis genommen und sind in der konkreten Objektplanung der Parzelle 1 weiter zu beachten.

 

Einstimmig beschlossen     Ja 17  Nein 0  Anwesend 18 

Gemeinderatsmitglied Ch. Mößmer hat an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

 

Zu 6: Landratsamt Freising, Wasserrecht

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind im Zuge der Baumaßnahmen zu beachten. Ein Entwässerungskonzept wurde bereits mit dem Wasserwirtschaftsamt abgestimmt. Eine wasserrechtliche Genehmigung ist aufgrund der geringen Größe der befestigten Flächen nicht erforderlich.

 

Einstimmig beschlossen     Ja 17  Nein 0  Anwesend 18 

Gemeinderatsmitglied Ch. Mößmer hat an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

 

Zu 7: Landratsamt Freising, Gesundheitsamt

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind im Zuge der Baumaßnahmen zu beachten (siehe auch Abwägung und Beschlussvorschlag zu Pkt. 4). Im Zuge der Erschließung werden Schmutzwasserkanal und Wasserleitung in der Erschließungsstraße hergestellt. Die Parzellen erhalten einen Anschlussschacht an den Schmutzwasserkanal. Die Herstellung der Hausanschlüsse an die Wasserversorgung erfolgt durch den Wasserversorger aus Hygienegründen voraussichtlich erst im Rahmen der tatsächlichen Bebauung der Parzellen.

 

Einstimmig beschlossen     Ja 17  Nein 0  Anwesend 18 

Gemeinderatsmitglied Ch. Mößmer hat an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

 

Zu 8: Landratsamt Freising, Kreisbrandrat

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen und sind im Zuge der weiteren Erschließungs- und Objektplanung zu beachten.

 

Einstimmig beschlossen     Ja 17  Nein 0  Anwesend 18 

Gemeinderatsmitglied Ch. Mößmer hat an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

 

Zu 9: Bayerischer Bauernverband

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

Ein Hinweis auf mögliche Emissionen aus der angrenzenden Landwirtschaft wird ergänzt

(s. Pkt. 1). Das Freihalten von Verkehrswegen ist nicht Gegenstand der Bauleitplanung.


Gemeinderatsmitglied Ch. Mößmer hat an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.