Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 8, Persönlich beteiligt: 0

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung mit zwei Vollgeschossen und einer Dachneigung von 35° an geplanter Stelle wird mit folgenden Auflagen erteilt:

 

·         Die Einfügung nach §34 BauGB muss eingehalten werden, gegebenenfalls ist die Firsthöhe durch Reduzierung der Wandhöhe anzustreben oder die Streichung des Kniestocks im Dachgeschoss wird erwogen. Ein Einfügungsnachweis mit müNN-Angaben ist dem Bauantrag beizufügen.

·         Im Kurvenbereich darf nur vorwärts auf die Straße gefahren werden. Es ist eine ausreichende Wendemöglichkeit auf dem Baugrundstück vorzusehen und bei Einreichung eines Bauantrages darzustellen.

·         Ebenso ist mit Einreichung eines Antrages auf Baugenehmigung ein Geländeverlauf mit Schnitt im Zufahrtsbereich darzustellen, um den Umfang der Auffüllung nachvollziehen zu können.

Weitere Auflagen bleiben dem Baugenehmigungsverfahren vorbehalten.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass von der Gemeinde auf benachbartem Flurstück Nr. 613 der Gemarkung Fahrenzhausen ein Regenrückhaltebecken geplant ist.