Sitzung: 25.07.2022 BPA/088/2022
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Anwesend: 6, Persönlich beteiligt: 0
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Die Kosten für eine
eventuelle Bordsteinabsenkung, sowie eines neuen
Oberflächenwasserhausanschlusses sind vom Bauherrn zu tragen.
Es wird darauf
hingewiesen, dass bei Einbau eines Kombischachtes unbedingt darauf zu achten
ist, die Abwasserströme aus Schmutz- und Regenwasser absolut zu trennen. Die
Schmutzwasserableitung ist mit offenem Gerinne auszuführen. Ebenso muss eine
Befahrung mit der Kamera beider Leitungen möglich sein Dies ist nach Einbau und
vor Verfüllung der Leitungsgräben von einem unserer Mitarbeiter zu
kontrollieren. Hierzu werden Sie gesondert nochmals informiert.
Es wird empfohlen, trotz wasserdurchlässiger
Beläge im Hof, Abläufe vorzusehen.